Basiswissen Einfuhr gibt deutschen Exporteuren einen Kurzüberblick über Freihandelsabkommen, Einfuhrabgaben, Einfuhrverbote, Einfuhrlizenzerfordernisse und aktuelle Handelshemmnisse Argentiniens.

Freihandelsabkommen, Einfuhrzölle und weitere Einfuhrabgaben

Argentinien ist seit dem 1. Januar 1995 Mitglied der WTO und mit Brasilien, Paraguay und Uruguay Gründungsmitglied des Mercosur. Das Land hat Freihandelsabkommen und andere Präferenzabkommen unter anderem mit Israel, Ägypten, Südafrika, Peru und Bolivien geschlossen. Ein Freihandelsabkommen zwischen dem Mercosur und der Europäischen Union wird seit mehreren Jahren verhandelt.

Argentinien wendet den Zolltarif des Mercosur (AEC) an, der auf dem Harmonisierten System aufbaut. Die Zollsätze betragen bis zu 20%. Für Textilprodukte sieht der AEC vielfach höhere Einfuhrzölle vor. Für Kraftfahrzeuge hat sich Argentinien zum Teil vom AEC abweichende Zölle vorbehalten. Bemessungsgrundlage ist im Regelfall der CIF-Wert. Verbrauchsteuerpflichtig sind alkoholische Getränke, Tabakprodukte, Kraftfahrzeuge und verschiedene Luxusgüter. Ferner wird eine Steuer auf flüssige Brennstoffe erhoben. Weiterhin werden die Mehrwertsteuer von 21 Prozent, die Gewinnsteuer von 6 Prozent und eine Statistikgebühr von 0,5 Prozent erhoben.

Zollabfertigung

Warenimporte können nur durch bei der Zollbehörde registrierte Importeuren erfolgen. Es können sich nur Unternehmen registrieren, die ihren Steuersitz in Argentinien haben. Unternehmen können Importe selbst vornehmen, Privatpersonen müssen im Regelfall einen Zollagenten beauftragen. Der Importeur muss innerhalb von 15 Tagen nach Eintreffen des Beförderungsmittels das gewünschte Einfuhrzollverfahren beantragen. Zur Warenanmeldung nutzen Importeure, Zollagenten, Spediteure und Verwalter von Zollagern das elektronische Erfassungssystem SIM (Sistema Informatico Maria) und schrittweise das neue „Sistema Informático Malvina“. Eine zentrale Rolle für die Kontrolle von Einfuhrgenehmigungen und Bescheinigungen spielt das elektronische Sammelportal VUCE (Ventanilla Única de Comercio Exterior). Die am Import beteiligten Behörden sollen nach und nach dort angeschlossen werden. Weitere Zollverfahren sind Versandverfahren, Zolllager, vorübergehende Einfuhr und Veredelung.

Einfuhrlizenzen/Genehmigungen

Importeure müssen für zahlreiche sensible Produkte eine nicht automatische Einfuhrlizenz beantragen. Es sind rund 1.400 Zolltarifpositionen betroffen. Dazu zählen unter anderem verschiedene chemische Erzeugnisse, Kraftfahrzeuge und Teile, Maschinen, Textilprodukte, Schuhe, Elektronikwaren, Möbel und Spielzeug.

Warenbegleitpapiere

Für die Zollabfertigung werden benötigt: Internationaler Frachtbrief bzw. Konnossement oder Luftfrachtbrief, Zollanmeldung, Handelsrechnung in spanischer, portugiesischer oder englischer Sprache, für bestimmte Waren Ursprungszeugnisse (zum Beispiel für Waren, die Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen unterliegen) gesundheitsamtliche Bescheinigungen, Prüfzertifikate, Packliste.
Etikettierungs- und Kennzeichnungsvorschriften, Verpackung

Gemäß Gesetz 22.802 vom 5. Mai 1983 müssen Waren für die Vermarktung in Argentinien auf dem Etikett oder der Verpackung in spanischer Sprache den Namen des Produktes, das Ursprungsland, Angaben zu Qualität, Reinheit oder Mischung und zum Nettoinhalt aufweisen. Für Textilprodukte und Schuhe ist seit Ende 2016 eine eidesstattliche Erklärung über die prozentuale Zusammensetzung der Fasern oder die wesentlichen Materialien der Produkte von inländischen Herstellern und Importeuren erforderlich.

Einfuhrverbote

Unter anderem ist die Einfuhr folgender Waren verboten: Altwaren, Asbest, gebrauchte und runderneuerte Reifen, bestimmte gebrauchte Maschinen, gebrauchte Motorräder, verschiedene Chemikalien, die als Fungizid oder Insektizid eingesetzt werden und Spielzeug für Kinder unter drei Jahren oder Produkte aus dem Bereich der Säuglingspflege, die auch zum Mund geführt werden können und bei deren Herstellung bestimmte Weichmacher (Phthalate) verwendet wurden.
Zertifizierung, Normen und Standards

Produkte, die in Argentinien zertifizierungspflichtig sind, müssen von einem dort ansässigen und anerkannten Institut zertifiziert werden. Dazu zählen elektrische und elektronische Produkte, Kfz-Teile, Spielzeug, Feuerlöscher und landwirtschaftliche Maschinen. In Argentinien zertifiziert unter anderem das nationale Normeninstitut IRAM (Instituto Argentino de Normalización y Certificación) Produkte, Prozesse, Dienstleistungen sowie Managementsysteme für den argentinischen Markt und für internationale Märkte.

Zollbehörde: http://www.afip.gob.ar/aduana/institucional/

Für weiterführende Informationen lesen Sie bitte unser Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren – Argentinien

Newsletter der GTAI, 23.10.17