Folgende Änderungen sind ab Januar 2020 zu berücksichtigen:
– die Angaben zu „Beginn der Entsendung“ und „Ende der Entsendung“ sind verpflichtend;
– die Angaben zur Wohnanschrift des Arbeitnehmers sind verpflichtend; die Angabe der Anschrift des Arbeitnehmers im Aufenthaltsstaat ist optional;
– Verlängerung der Firmenbezeichnung auf 50 Zeichen;
– künftig können maximal 11 Beschäftigungsstellen angegeben werden;
– um Kontrollen besser entgegenzuwirken wird ein Antragsnachweis vom Entgeltabrechnungsprogramm und der Ausfüllhilfe erstellt.

Newsletter der IHK OWL, 20.12.19