Durch eine US-Blockade ist die Schiedsgerichtsbarkeit der Welthandelsorganisation WTO ab diesem Tag nicht mehr handlungsfähig.
Danach können die WTO-Regeln zwischen 164 Ländern weltweit nicht mehr durchgesetzt werden. Deutschen Unternehmen droht im Außenhandel erhebliche Rechtsunsicherheit.
Zwei Drittel der außereuropäischen Exporte Deutschlands beruhen einzig auf WTO-Regeln. Deutschen Unternehmen droht durch die Erosion der WTO-Streitschlichtung im Außenhandel daher erhebliche Rechtsunsicherheit.
Was ist das WTO-Berufungsgremium?
Das siebenköpfige Gremium ist die Berufungsinstanz eines verbindlichen Streitbeilegungssystems für alle WTO-Mitglieder.
Wie wird es bedroht?
Durch eine anhaltende US-Blockade wurde das Berufungsgremium auf nurmehr drei Mitglieder reduziert – das Minimum, das erforderlich ist, um Streitfälle in letzter Instanz zu prüfen und Schiedssprüche zu fällen. Die Amtszeit von zwei weiteren Mitgliedern endet am 10. Dezember um 23:59 Uhr, danach ist das Gremium beschlussunfähig.
Was passiert, wenn die Berufungsinstanz gelähmt ist?
WTO-Mitglieder könnten immer noch Streitfälle vor die WTO bringen und eine erstinstanzliche Entscheidung erwirken. Diese Entscheidungen können aber alle durch die Anrufung der dysfunktionalen Berufungsinstanz effektiv blockiert werden. Mit dem Ende der WTO-Streitbeilegung wird die Verbindlichkeit des gesamten WTO-Regelsystems erschüttert: Warum sich an Regeln halten, wenn niemand für Verstöße belangt werden kann?
Was passiert mit den laufenden WTO-Fällen?
Das Berufungsgremium plant, seine Arbeit an vier bereits angehörten Streitigkeiten abzuschließen: DS435, DS441, DS499, DS505. Keine davon betrifft die EU. Alle anderen WTO-Berufungsverfahren müssten auf die Wiederaufnahme einer voll funktionsfähigen Berufungsinstanz warten. Laut WTO betrifft dies folgende zehn Verfahren, darunter eines zwischen der EU und Russland. Ein weiteres Berufungsverfahren der EU bezüglich Boeing wird noch erwartet.
Was tun?
Weil die US-Regierung bisher auf keinen der konstruktiven EU-Reformvorschläge eingegangen ist, braucht Europa dringend einen Plan B. Die EU, Kanada und Norwegen haben ein alternatives Interim-Schlichtungssystem vereinbart, dass das WTO-Berufungsgremium in allen Streitigkeiten untereinander ersetzt. Andere WTO-Mitglieder könnten sich auf Ad-hoc-Basis einigen, um Berufungsverfahren zu vermeiden, indem sie die erstinstanzlichen Urteile der WTO als endgültig akzeptieren.
Was ist der Einwand der USA gegen das Panel?
Die derzeitige US-Administration ist insgesamt mit der WTO-Streitbeilegung unzufrieden – nicht nur, weil Verfahren teilweise sehr lange dauern. Vor allem wollen die USA nationales Recht gegenüber internationalem Recht stärken. Eine umfassende Liste an US-Beschwerden finden Sie in der Veröffentlichung auf S. 22-28.
Newsletter der IHK Köln, 16.12.19