Für Unternehmen ist es oft eine Herausforderung, den richtigen Weg durch den Dschungel der CE-Kennzeichnung zu finden. Die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern haben eine Orientierungshilfe erstellt, die einen Überblick zum Verfahren, relevanten Akteuren und gesetzlichem Rahmen bietet.

Grundsätzlich legt die EU für bestimmte Produktgruppen grundlegende Mindestanforderungen an die Sicherheit in Richtlinie fest. Bevor Produkte in den Verkehr gebracht werden, sollten daher gesetzlich geregelten Anforderungen und die Vollständigkeit relevanter Normen geprüft und im Hinblick auf die CE-Kennzeichnung eine Risikobeurteilung im Sinne der jeweils einschlägigen Richtlinien sowie die Übereinstimmung der Produkte mit der Richtlinie bestätigt werden.

Weitere Informationen: https://www.produktentwicklung.ihk.de/ce-landkarten/index.htm

Tipp: Der sogenannte „Blue Guide“„Blue Guide“ (Leitfaden zur CE-Kennzeichnung) der Europäischen Kommission ist in englischer und deutscher Sprache erhältlich.

Newsletter der IHK Hannover, 02.04.19