Das Merkblatt umfasst Hinweise:

  • zum Waffenembargo
  • zu gelisteten Dual-Use-Gütern
  • zu bestimmten Gütern des Energiesektors
  • zu nicht gelisteten Dual-Use-Gütern
  • zu Finanzsanktionen
  • zur Ahndung von Verstößen gegen Embargobestimmungen
  • zu möglichen Schadensersatzansprüchen russischer Geschäftspartner
  • sowie zu Anträgen und Anfragen gegenüber dem BAFA

Das BAFA ist ausdrücklich nicht für die Interpretation der seitens der Russischen Föderation am 7. August 2014 verhängten Importverbote für Agrarprodukte und Lebensmittel zuständig, sondern für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern aufgrund nationaler oder EU-rechtlicher Regelungen.

Für administrative Fragen im Zusammenhang mit den von der EU verhängten Finanzsanktionen (gelistete natürliche / juristische Personen) ist ebenfalls nicht das BAFA zuständig, sondern die Deutsche Bundesbank. Ansprechpartner ist hier das Servicezentrum Finanzsanktionen.

Merkblatt zum Handel mit Russland.

IHK Hannover, 15.08.14
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html