Unternehmen, die Exportmärkte erschließen, werden oftmals mit der Gründung von Vertriebs- und Servicegesellschaften auch Investoren in den Zielländern. Nicht selten erfolgt auch der Aufbau einer lokalen Produktion vor Ort, der dann u.U. mit erheblichen Investitionen in Immobilien, Maschinenpark und Betriebsmittel verbunden ist.

Garantien sichern Finanzierung: Vor dem Hintergrund der möglichen Instabilitäten gehören die verschiedenen Absicherungsinstrumente solcher Geschäfte und Investitionen zum verantwortlichen Risikomanagement eines jeden Unternehmers. Dabei erhalten nicht nur die Unternehmen sondern auch die involvierten Banken mit dem Programm der Außenwirtschaftsförderung eine individuelle Absicherung ihrer Auslandsaktivitäten. Die Garantieprogramme sind folglich nicht nur für das Risikomanagement, sondern auch die Finanzierung der Geschäfte von großer Bedeutung.

Garantiearten: Das Garantieprogramm der Bundesrepublik erstreckt sich auf die folgenden Bereiche:

  1. Exportkreditgarantien: Absicherung des Zahlungsausfalls bei Export von Waren und Dienstleistungen
  2. Investitionsgarantien: Absicherung von politisch verursachten Schäden bei Direktinvestitionen im Ausland
  3. UFK-Garantien: Absicherung des Zahlungsausfalls bei ungebundenen Finanzkrediten

Lesen Sie hier, wie auch Sie Ihre Auslandsgeschäfte mit öffentlichen Garantien absichern können.

Risikoabsicherung nach Ländern: Für die einzelnen Länder sind die Deckungsmöglichkeiten in bilateralen Abkommen und durch individuelle Verordnungen individuell geregelt. Finden Sie hier die einzelnen Deckungsmöglichkeiten nach Ländern aufgeführt.

Wie können Sie Ihre Auslandsgeschäfte absichern? Gerne beraten wir Sie über die individuellen Möglichkeiten dieser Garantieprogramme in Ihrem Unternehmen. Schreiben Sie uns eine kurze Mail oder rufen Sie an: 02181/756687-0.