Unternehmen sind für ihre Exportaktivitäten selbst verantwortlich. Zum Schutz deutscher außen- und sicherheitspolitischer Interessen ist der Außenhandel allerdings durch immer mehr und sich ständig verändernde Verbote und Genehmigungsvorbehalte beschränkt. Bei Nichtbeachtung drohen straf-, verwaltungs- und zivilrechtliche Konsequenzen.

Exportierende Unternehmen sind daher gut beraten, ihre betriebsinternen Abläufe so zu gestalten, dass Risiken im Außenwirtschaftsverkehr erkannt und Rechtsverstöße vermieden werden können.

Die konkrete Ausgestaltung des innerbetrieblichen Exportkontrollprogramms stellt sich allerdings häufig als nicht ganz einfach heraus, besonders weil es gilt, die notwendigen Informationen zu dem Exportsachverhalt von den verschiedensten Unternehmensbereichen zusammen zu tragen und zu bewerten. Einige der Fragen dabei sind z. B.:

– Wie muss die Aufbau- und Ablauforganisation eines Unternehmens ausgestaltet sein, damit alle Verbote, Genehmigungsvorbehalte und sonstige Pflichten vom Unternehmen eingehalten werden können?

– Welche Anforderungen werden an die EDV gestellt?

– Welche Kriterien müssen bei der Auswahl, Weiterbildung und Überwachung des Personals beachtet werden?

Als Orientierungshilfe in Compliance-Fragen und zur Unterstützung beim Aufbau bzw. der Optimierung von Kontrollsystemen, hat das BAFA für die Exportwirtschaft ein neues Merkblatt "Internal Compliance Programmes" (30 Seiten) herausgegeben.

Nach dem Merkblatt zum "Einstieg in die Exportkontrolle" und dem Merkblatt "Kurzdarstellung Exportkontrolle" bildet dieses neue Merkblatt eine sinnvolle Ergänzung mit Tipps und Hinweisen für in innerbetrieblichen Ablauf.

IHK Hannover, 23.07.12
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html