Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light) ist eine kostengünstige und einfach zu handhabende Absicherung kurzfristiger Forderungen (Zahlungsziel bis zu 4 Monate) für deutsche Exporteure, die wiederholt mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch, sofern er nicht durch rechtzeitige Kündigung beendet wird.
In der Vergangenheit konnte eine APG-light nur in Anspruch genommen werden, wenn dieser Wert nicht überschritten wurde. Zukünftig können Exporteure damit selbst entscheiden, ob und wann sie von der APG-light in die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) wechseln möchten.
Ein zwingender Wechsel in die APG bei höheren Umsätzen ist nämlich nicht mehr erforderlich. Nach wie vor gilt jedoch, dass innerhalb der APG ein absicherungsfähiger Mindestexportumsatz von 500.000 Euro vorliegen muss.
Eine weitere Neuerung betrifft das Bonus/Malus-System: Bei einem Vertragswechsel zwischen APG und APG-light wird die erreichte Bonus/Malus-Stufe auf den neuen Vertrag übertragen. Der bisherige Schadensverlauf wird auf diese Weise in dem neuen Vertrag berücksichtigt.
Eine zusätzliche Änderung gilt im Hinblick auf Lieferungen an verbundene Unternehmen innerhalb der APG-light: Eine Absicherung dieser bislang anbietungspflichtigen Geschäfte ist zukünftig bei Neuverträgen/Vertragsverlängerungen nicht mehr möglich.
Mit den Anpassungen der APG-light wird einem wichtigen Anliegen der Exporteure entsprochen, die sich auch bei steigenden Umsätzen ein einfacheres Verfahren wünschen.
IHK Hannover, 22.04.13
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html