Die Meldung beim Finanzministerium, die Einhaltung der Tariflöhne und die Beantragung der A1-Bescheinigung sind nur einige der notwendigen Schritte, die bei Entsendungen nach Österreich befolgt werden müssen.

Alles Notwendige hat die GTAI in seinem gerade aktualisierten Länderbericht Österreich aus der GTAI-Reihe „Dienstleistungen erbringen
in …“ zusammengefasst. Die Publikation bietet einen Überblick rund um das Thema Entsendung von Mitarbeitern.

Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis:

  • Arbeits- / Entsendevertrag
  • Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
  • Meldepflichten
  • Anerkennung von Befähigungsnachweisen / Besondere Zulassungsvoraussetzungen
  • Gewerberechtliche Voraussetzungen
  • Mindestlöhne / Lohn-Lohnnebenkosten
  • Sicherheitsbestimmungen / Arbeitsschutz
  • Sozialversicherung
  • Pflicht zur Bereithaltung von Unterlagen
  • Sanktionen

Die Zusammenstellung kann kostenlos auf den Seiten von GTAI heruntergeladen werden:

  • GTAI-Publikation „Dienstleistungen erbringen in Österreich“

Ein weiteres kostenloses Informationsportal für Entsenderegeln in die EU ist der „Dienstleistungskompass Bayern“. Die notwendigen Schritte für Österreich können direkt auf der Internetseite eingesehen werden:

  • Dienstleistungskompass Bayern: Entendung nach Österreich

Newsletter der IHK Hannover, 25.07.19