Besonders berücksichtigt werden hierbei die unterschiedlichsten Produktgruppen wie Maschinen und Anlagen, Lebensmittel, Kfz und viele mehr.
Die Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates (GCC = VAE, Oman, Qatar, Bahrain, Kuwait, Saudi Arabien) wenden im Rahmen der Zollunion seit 2003 den gemeinsamen Zollkodex an. Der Warenhandel innerhalb der GCC-Länder ist grundsätzlich frei.
Bei Warenlieferungen aus Drittländern in die Länder des GCC haben die Zollanmeldung und die Entrichtung von Zöllen und Abgaben in dem Mitgliedsland stattzufinden, in dem die Ware erstmalig das Zollgebiet der GCC überschreitet.
So muss in den Vereinigten Arabischen Emiraten berücksichtigt werden, dass nur VAE-Staatsbürger das Recht haben, die gewerbliche Wareneinfuhr vorzunehmen. Zu diesem Zwecke muss der VAE-Staatsbürger über eine passende Handelslizenz verfügen.
In die VAE einzuführende Waren müssen entweder den Standardbedingungen des Golfkooperationsrates, der VAE oder des jeweiligen Emirats entsprechen. Sind keine für die VAE spezifischen Standards erlassen worden, greifen im Allgemeinen die Standards der GCC-Standardization Organization oder entsprechende ISO-Standards.
Zollmerkblatt VAE (pdf)