Seit Juli können deutsche Unternehmer unter Umständen und mit einer Aunsahmegenehmigung wieder in die USA einreisen. Reisebestimmungen und Quarantäneverordnungen für die gesamten USA gibt es jedoch nicht. Hier ist ein Blick auf die einzelnen Bundesstaaten notwendig. Die Details:
Seit Mitte März 2020 wurde die Einreise in die USA aus bestimmten Regionen infolge der COVID-19-Pandemie zunehmend eingeschränkt. Das Verbot für ausländische Reisende, die keine amerikanische Staatsangehörigkeit besitzen und sich innerhalb von 14 Tagen vor ihrer geplanten USA-Einreise in Deutschland aufgehalten haben, gilt bis auf weiteres. Aber mit Lockerungen.
Im Juli hat das US-Außenministerium für bestimmte ausgewählte Personenkreise Ausnahmeregelungen veröffentlicht. Unter diese Personenkreise fallen – neben anderen Reisenden – auch Personen, deren Einreise von nationalem Interesse (National Interest Exception, NIE) der USA ist. Darunter fallen zum Beispiel auch technische Experten und Spezialisten, Seniormanager oder leitende Angestellte.
Auf diese Weise haben in der Zwischenzeit bereits einige deutsche Unternehmen wieder erfolgreich Maschinen selbst vor Ort in Betrieb genommen oder Geschäftsverträge in den USA verhandelt.
Die Bewilligung der Ausnahme ersetzt natürlich kein gültiges Einreisedokument – also ein Visum oder die Autorisierung zur Einreise durch das ESTA-Verfahren. Und „on top“ gelten natürlich die Einreisebestimmungen der einzelnen Bundesstaaten mit Blick auf die Quarantäneverordnungen. Eine einzige Verordnung für die gesamte USA existiert nicht. Es verhält sich so, wie man es von den USA gewohnt ist – jeder Bundesstaat kocht sein eigenes Süppchen: In New York gilt für viele Einreisende die 14-tägige Quarantäne; Ohio empfiehlt sie auf freiwilliger Basis wohingegen North Dakota scheinbar keine Restriktionen vorsieht.
Tipps für Informationen rund um die Einreisebeschränkungen der US-Bundesstaaten:
Eine verbindliche Auskunft kann hier meist das lokale Gesundheitsministerium des jeweiligen Bundesstaates geben. In manchen Staaten existieren auch spezielle Covid-19-Informationsdienste. Der Überblick fällt zugegebenermaßen schwer. Zumal sich tagtäglich ja auch etwas ändern kann. Allerdings hat die New York Times am 10. Juli 2020 unter der Überschrift “Thinking of Traveling in the U.S.? These States Have Travel Restrictions” einen Artikel veröffentlicht, in dem sich der Autor des Artikels um einen Überblick zu den in den einzelnen Bundesstaaten geltenden Ausnahmeregelungen bemüht.
Adressiert werden hier eigentlich US-amerikanische Leser, die eine Reise planen. Deutschen Unternehmen hilft diese Übersicht aber sicherlich in dem Sinne, indem hinter den einzelnen Bundesstaaten jeweils die direkte Verlinkung zu denjenigen Behörden und Stellen hinterlegt anzeigt, die über die Quarantänereglungen in den einzelnen Bundesstaaten informieren. Die lokalen Gesundheitsministerien also zum Beispiel. Oder die Covid-19 Hotlines.
Weitere Hilfestellung können deutsche Unternehmen bei den Deutschen Auslandshandelskammern in den USA erhalten.
Weitere Informationen rund um die Einreise in die USA: Informationen der US Botschaften und Konsulate in Deutschland zu den Ausnahmeregelungen – National Interest Exceptions.
Newsletter der IHK Hannover, 24.09.20