Das Merkblatt wurde überarbeitet und von der Zollverwaltung zum 1. Januar neu veröffentlicht. Es ist bereits zum Jahresbeginn in Kraft getreten und benennt die erforderlichen Ziffern und Kodierungen, die bei den verschiedenen Zollanmeldungen einzutragen sind.

Das frühere „Merkblatt zum Einheitspapier“ wurde bereits Anfang 2012 ersetzt durch das „Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“.

Diese Publikation wird von der Zollverwaltung erstellt für die Im- und Exportbetriebe und Außenhandelsdienstleister, um diesen das rechtmäßige Ausfüllen von Zollanmeldungen zu ermöglichen. Sie gilt auch für elektronische Zollanmeldungen.

Das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen (193 Seiten) ist als Download auf den Internetseiten der Zollverwaltung zu finden.

Eine erste grobe Durchsicht der IHK Hannover ergab kaum nennenswerte Veränderungen gegenüber der Fassung aus dem Vorjahr. Lediglich die sich im Laufe des Jahres zuletzt immer wieder ändernde Kodierungsliste zu den Eintragungen im Feld 44 (Vorgelegte Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen) wurde entfernt und durch einen Link zur Zollinternetseite ersetzt, wo sich die jeweils aktuelle Liste befindet.

Das Bundesfinanzministerium wird von der IHK Hannover seit mehr als 20 Jahren darum gebeten, eine Änderungsübersicht für die Wirtschaft vorzubereiten und vorne in dem Merkblatt einzulegen oder zumindest die Änderungen durch eine Kennzeichnung zu verdeutlichen. Eine weitere Bitte richtete sich an den Zeitpunkt der Veröffentlichung, das Merkblatt ein paar Tage früher herauszugeben, damit die Anmelder sich besser auf die Veränderungen vorbereiten können. Beiden Bitten wurde nicht entsprochen.

IHK Hannover, 13.01.15
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html