Das Bundesfinanzministerium hat rückwirkend zum 1. April seine Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge aktualisiert, auf deren Basis Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Auslandsentsendungen ein steuerfreier Kaufkraftausgleich gewährt werden kann.
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Newsletter der IHK Hannover, 19.04.24