Da es immer wahrscheinlicher wird, dass das Vereinigte Königreich am 12. April ohne Abkommen aus der Europäischen Union austritt, hat die Europäische Kommission ihre Vorbereitungen auf ein solches sogenanntes No-Deal-Szenario vervollständigt. Unternehmen und Bürger sind aufgerufen sich zu informieren.
Die EU hat sich für dieses Szenario vorbereitet. Daher ist es jetzt wichtig, dass alle auf ein solches Szenario ohne Abkommen gefasst und sich seiner praktischen Folgen bewusst sind.
Für Unternehmen hat die Europäische Kommission Informationen zu Zollverfahren und zur Mehrwertsteuer zusammengestellt, die Regelungen im Falle eines No-Deal Brexits beschreiben und Empfehlungen abgeben:
- Zoll-Leitfaden für Unternehmen
- Leitlinien des Mehrwertsteuer-Ausschusses
Notfallmaßnahmen der EU zur Vorbereitung auf einen ungeregelten Brexit betreffen zudem nachfolgende Bereiche:
- Finanzdienstleistungen
- Visa-Reziprozität
- Ansprüche aus der Sozialversicherung
- Konnektivität im Luftverkehr und Sicherheit
- Konnektivität im Straßenverkehr
- Konnektivität im Schienenverkehr
- Überprüfung von Schiffen
- Programm Erasmus+
- Klimapolitik
- Neuausrichtung des Kernnetzkorridors „Nordsee – Mittelmeer“
- Staatliche Beihilfen
- Fischereirechte und finanzieller Ausgleich
- EU-Haushalt
- Programm PEACE
Die von der EU durchgeführten Maßnahmen können die Gesamtauswirkungen eines No-Deal-Szenarios nicht abfedern. Ebenso wenig können dadurch unzureichende Vorbereitungen ausgeglichen werden. Es wird auch nicht möglich sein, sämtliche Vorteile einer EU-Mitgliedschaft oder die günstigen Bedingungen für einen Übergangszeitraum – so wie im Entwurf des Austrittsabkommens vorgesehen – nachzubilden. Die Vorschläge sind zeitlich befristet, von begrenzter Tragweite und werden einseitig von der EU angenommen. Sie stellen keine „Mini-Abkommen“ dar und wurden nicht mit dem Vereinigten Königreich ausgehandelt.
Weitere Details & Informationen zu den Notfallmaßnahmen der EU
Newsletter der IHK Hannover, 26.03.19