Für Unternehmen mit Auslandsgeschäftsbeziehungen ist es durch die sich ständig verändernden aktuellen politischen Veränderungen nicht leicht, den Überblick zu behalten, gegen welche Länder die Europäische Gemeinschaft welche Embargo-Maßnahmen verhängt hat. Vereinzelt wird die Zusammenarbeit auch nicht generell, sondern nur für bestimmte Projekte/Waren oder Beteiligte untersagt. Momentan sind auch spezifische Einschränkungen gegenüber Ägypten, Iran und Syrien enthalten.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) publiziert die Liste der länderbezogenen Embargos (Stand: Januar 2013) in unregelmäßigen Abständen. Darin sind die Maßnahmen (etwa Waffen- oder Finanzembargos) dargestellt, die eine Zusammenarbeit deutscher Unternehmen mit aktuell 27 Ländern untersagen (HIER). Stand: 28.10.13.

Folgende Länder sind von vereinzelten Embargomaßnahmen betroffen:

Ägypten, Armenien, Aserbeidschan, Birma (Myanmar), Demokratische Republik Kongo (Ehem. Zaire), Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea), Elfenbeinküste (Cote d`Ivoire), Eritrea, Ex-Jugoslawien, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Irak, Iran, Libanon, Liberia, Libyen, Moldau, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sudan, Südsudan, Syrien, Tunesien, Volksrepublik China und Weißrussland.

Zum besseren Verständnis der Übersichtstabelle ist es unerlässlich, die näheren Beschreibungen des BAFA im Merkblatt „Außenwirtschaftsverkehr mit Embargoländern“ zu lesen. Darin sind Hinweise enthalten, was Embargomaßnahmen im Einzelnen sind sowie seit wann und warum sie gegenüber einem der zuvor genannten Länder gelten.

IHK Hannover, 14.08.13
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html