Ab sofort können Irangeschäfte zu kurz- sowie mittel- und langfristigen Zahlungs-bedingungen wieder mit Hermesdeckungen abgesichert werden, vorausgesetzt es liegen entsprechende Sicherheiten des iranischen Finanzministeriums oder der Zentralbank vor.

Über die Kriterien für die Absicherung von Geschäften ohne Staatsgarantien – insbesondere bankbesichertes Geschäft, strukturierte Finanzierungen und Projektfinanzierungen –  entscheidet der Bund zeitnah. Geschäfte, die bereits nach alter Beschlusslage möglich waren, sind zu unveränderten Bedingungen weiterhin möglich.

Der Iran hatte während der Zeit der Sanktionen fällige Forderungen bei den Exportkreditgarantien des Bundes in erheblichem Umfang, die nicht vollständig beglichen waren. Mit dem gestrigen Eingang der restlichen Forderungen hat der Iran den Grundstein für die Wiederaufnahme von Hermesdeckungen gelegt. Die Bundesregierung hat bereits seit dem Implementation Day am 16. Januar 2016 Anträge auf Hermesdeckungen angenommen und Letters of Interest ausgestellt. Dabei zeigte sich erhebliches Interesse der Wirtschaft an Geschäften mit dem Iran und entsprechenden Deckungsmöglichkeiten.

Zusammen mit den Garantien für Investitionen und den Garantien für ungebundene Finanzkredite stehen nun wieder alle Garantieinstrumente des Bundes zur Verfügung.

Die Euler Hermes hat bereits vor einiger Zeit eine eigene Abteilung, die sich ausschließlich mit der Beratung und der Bearbeitung von Anträgen für den Iran befasst, ins Leben gerufen. Ihre Ansprechpartner:

Einzeldeckung: Ingo Schwutke, Tel.: 040 8834-9569
Sammeldeckung: Karina Lasch, Tel.: 040 8834-9109

Geänderte Deckungspolitik per 20. Juni 2016

IHK Hannover, 21.06.16
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html