Durch das in den meisten Präferenzregelungen vorgesehene vereinfachte Verfahren als "Ermächtigter Ausführer" tritt der Bewilligungsinhaber in Rechte ein und kann Vorteile nutzen. Diesen Rechten stehen jedoch auch weitreichende Verpflichtungen gegenüber.
Neben der Beantragung des Verfahrens ist daher auch die Erstellung einer innerbetrieblichen Arbeits- und Organisationsanweisung erforderlich, die eine Anweisung an die Betriebsangehörigen darstellt und verbindliche Festlegungen von Betriebsabläufen, Dokumentationen und Verantwortlichkeiten enthalten muss.
Erfahrungsgemäß ist es unumgänglich, bereits vor der Antragstellung ein Gespräch mit dem zuständigen Hauptzollamt zu führen, in dem betriebliche Abläufe bewertet und ggf. Anpassungen erörtert werden können.
Das aktuelle Merkblatt soll informieren und Hilfestellung bei der Beantragung sowie der Erstellung der Arbeits- und Organisationsanweisung bieten.
Das Merkblatt kann kein Gespräch ersetzen, wohl aber zu dessen gezielter Vorbereitung beitragen.
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IHK Hannover, 27.10.11
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