Wenn Mitglieder der Welthandelsorganisation WTO ihre Ein- und Ausfuhr-Regelungen verändern, müssen sie die WTO darüber informieren. Über das „e-ping“ Warnsystem, kann ein Newsletter abonniert werden, um über ausgewählte oder aber jede der jährlich 3500 Benachrichtigungen zu informieren.
Hier geht es zu den Benachrichtigungen, die die WTO zu technischen Handelshemmnissen sowie sanitären und phytosanitären Maßnahmen erhält.