So werden Zölle zwar nach einem für den gesamten Mercosur geltenden Tarif festgelegt, für einzelne Produkte dann aber typisch brasilianische Ausnahmen gemacht. Für mehr als ein Drittel aller Produktgruppen sind Einfuhrlizenzen erforderlich und für diverse Waren und Dienstleistungen gelten besondere Verfahrens- und Kennzeichnungsvorschriften. Verbote und Beschränkungen sind gang und gebe – Zollbegünstigungen und steuerliche Vorteile allerdings auch. Und diese betreffen nicht nur den Import. Auch bei der Gründung, Joint Venture oder Kauf eines Unternehmens in Brasilien existieren neben steuerlichen Stolperfallen ebenso diverse lukrative Vorteile.
Merkblatt:
Unter dem Titel „Gewerbliche Wareneinfuhren – Brasilien“ bietet Germany Trade and Invest ein aktuelles Merkblatt, dass deutschen Exporteuren einen Überblick über die aktuellen Zoll- und Einfuhrbestimmungen Brasiliens gibt. Neben einer Darstellung handelspolitischer Rahmenbedingungen enthält die Broschüre Details zu Zollverfahren, Warenbegleitpapieren, Einfuhrabgaben und den komplexen produktspezifischen Verboten und Beschränkungen.
Dieses Merkblatt kann kostenlos nach vorheriger Registrierung auf der Internetseite der GTAI heruntergeladen werden.
IHK Hannover, 03.11.16
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html