Ob Logistikpartner, B-2-B-Kunden, Vertreter oder Händler – irgendeinen lokalen Partner haben die meisten Betriebe, die Geschäfte in den USA machen. Wie gut kennen sie diesen aber? Gerade in den USA ist eine verstärkte Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette gefordert.
Das ist effizient – keine Frage. Gleichzeitig birgt diese Zusammenarbeit aber auch eine Vielzahl an Risiken, existenzbedrohende übrigens, die gesenkt und verwaltet werden müssen.
Es ist gleichgültig ob man mal gelegentlich ein Geschäft in den USA macht oder doch sehr regelmäßig in die USA liefert. Es ist egal, ob gesamte Produktionsstufen oder nur die Lieferung in die USA ausgelagert wird. Unternehmen, die Produktion und Dienstleistungen auslagern, lagern auch einen Teil ihrer Verantwortung aus. Problematisch an dieser Auslagerung ist, dass sie bei einem Fehlverhalten in der Lieferkette dennoch zur Verantwortung gezogen werden können.
Die Haftung lagert sich also nicht automatisch aus. Ebenso wenig wie die Kosten oder Imageschäden, die sie treffen können. Das konnte Walmart nicht, als man im Jahr 2014 in einer groß angelegten Aktion Fleisch zurückrufen musste, weil man in einigen Produkten DNA von Füchsen feststellte. Schuld war ein Lieferant, der Walmart mit Fleisch belieferte. Entschädigung wurde aber von Walmart verlangt – den Imageschaden, den das Unternehmen traf, mal ganz außer Acht gelassen.
Genauso wenig trug das US-Unternehmen Target 2013 direkte Schuld an einem umfangreichen Diebstahl von Kreditkartendaten von bis zu 70 Millionen Kunden. Die Hacker nutzen einen unabhängigen Target-Lieferanten als Hintertürchen in das Unternehmen. Auch diejenigen Technologieunternehmen, die im Jahr 2012 Gegenstand peinlicher Nachrichten waren, als festgestellt wurde, dass ein dritter Auftragnehmer in seinen Werken gegen Arbeitsgesetze und Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen verstieß.
Beispiele dieser Art finden sich zu Hauf rund um den Globus. Sie alle zeigen: Effizienz macht verwundbar. Die Zusammenarbeit mit Lieferanten ist mit zahlreichen Risiken verbunden, die von der Unterbrechung der Lieferkette über behördliche Untersuchungen bis hin zu finanziellen Strafen und einem gewaltigen Reputationsverlust führen können. Gerade Märkte mit einem weit entwickelten aufsichtsrechtlichen Rahmen und hohen Erwartungen der Verbraucher wie die USA fordern von Unternehmen eine verstärkte Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette.
Ein paar Beispiele:
Finanzielle Risiken:
Liefern Sie Auftragsarbeiten? Spezifizierte Vorprodukte? Oder haben Sie vielleicht eine Marketing-maßnahme in Auftrag gegeben? Dann gehen Sie oft in Vorleistung. Mit Ihrer Arbeit und mit Ihrem Kapital. Dünnes Eis. Denn Lieferanten oder Kunden mit einer vermeintlich soliden finanziellen Basis können sich im Hinblick auf ihre Kapitalausstattung tatsächlich selbst auf unsicherem Boden bewegen. Und dann wird die Geschäftstätigkeit vor Liefertätigkeit eingestellt. Die Einbußen tragen Sie.
Sicherheitsrisiken:
Fälschungen, Raubkopien, Datenklau, Betriebsspionage, die Verletzung von Warenzeichen aber auch Systemausfälle in der IT oder Cyberkriminalität – gerade die kleinen und mittleren Unternehmen wiegen sich hier in falscher Sicherheit. Zu klein und damit zu uninteressant. Das gibt es nicht. Datendiebstahl wird in vielen Fällen nicht einmal bemerkt. Wird es das doch, weil der Konkurrent die Technologie auf einmal eher auf den Markt bringt oder sensible Daten der Kunden publik geworden sind, dann ist das Gejammer groß. Helfen tut es nicht.
Neue aufsichtsrechtliche und Compliance-Anforderungen:
Aufsichtsrechtliche Vorschriften und damit verbundene Compliance-Anforderungen sind eine ernste Angelegenheit. Werden sie nicht eingehalten, beschränken sich die Konsequenzen möglicherweise nicht auf eine verhaltene Entwicklung der Quartalszahlen oder einige peinliche Nachrichten. Verstöße können behördliche Untersuchungen und sogar strafrechtliche Verfolgung wegen gesetzeswidrigen Handelns nach sich ziehen. Dazu gehören Anti-Korruptions-Vorschriften, Arbeitsrecht, Vorschriften der Bundesregierung und Steuergesetze auf Bundes-, bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
Global denken, lokal handeln:
In den USA ist man mit einer Strafe wegen Nichterfüllung der amerikanischer Transparenz- oder Dokumentationspflichten schnell dabei. Auch können hiesige Unternehmen unter Umständen für Handlungen Dritter wie Beratern, Vertreter, Vertriebsmitarbeiter und Subunternehmer, zur Verantwortung gezogen werden. Schlagen Sie also nicht zu schnell ein, so vielversprechend der Vorschlag von dem neuen Lieferanten oder Vertriebsmittler sich auch anhört, sondern führen Sie eine rigorose Due-Diligence-Prüfung durch. Gerade bei den ersten Schritten können hier die Deutschen Auslandshandelskammern in den USA mit ersten Informationen unterstützen. Wird es komplexer, die Summen höher, die Geschäfte regelmäßiger und eine laufende Überwachung der Lieferanten erforderlich, dann lohnt der Einsatz eines effizienten Risikomanagementsystems.
IHK Hannover, 27.11.17
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html