Im Januar 2018 hat US-Präsident Trump die mit dem Iran-Nuklearabkommen (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA) verbundene Aussetzung der bezüglichen US-Iransanktionen um weitere 120 Tage verlängert. Der Zeitraum, innerhalb dessen nun der US-Kongress, die US-Administration und die europäischen Partner über ein gemeinsames Vorgehen und mögliche Änderungen des Atomabkommens mit dem Iran beraten können, endet am 12. Mai 2018.
Sollte eine Änderung des Atomabkommens ausbleiben, werde US-Präsident Trump nach eigener Aussage von einer erneuten Aussetzung der bezüglichen US-Iransanktionen absehen. Diese Sichtweise des Weißen Hauses bestätigte Mike Pompeo bei seiner Anhörung im Auswärtigen Ausschuss des Senats für den Posten des US-Außenministers.
Am 6. April 2018 veröffentlichte das US-Schatzamt neue Sanktionen gegen sieben russische Konzernchefs, zwölf durch diese kontrollierte Unternehmen, 17 russische Regierungsfunktionäre, eine staatliche Rüstungsfirma und eine Bank. Das neue US-Maßnahmenpaket (Executive Orders 13661, 13662 und 13582) nimmt Bezug auf den Ende Januar 2018 veröffentlichten Bericht zu Sektion 241 des „Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act (CAATSA)“ vom August 2017. Begründet werden die Maßnahmen nicht mit konkreten Vergehen, sondern Russlands „bösartigem Verhalten“ weltweit.
Zur Wirkung des neuen US-Sanktionspakets heißt es in einer Pressemitteilung des US-Schatzamtes, dass das Vermögen der Personen und Firmen eingefroren wird und US-Bürgern geschäftliche Beziehungen mit den sanktionierten Personen und Firmen verboten ist: „All assets subject to U.S. jurisdiction of the designated individuals and entities, and of any other entities blocked by operation of law as a result of their ownership by a sanctioned party, are frozen, and U.S. persons are generally prohibited from dealings with them.“
Newsletter der IHK Köln, 30.04.18