Seit Januar 2012 müssen Warenabnehmer aus dem EU-Ausland deutschen Lieferanten bestätigen, dass sie die Ware an einem bestimmten Tag und Ort erhalten haben.

Wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) berichtet, wurden alle bislang geltenden Nachweismöglichkeiten für Warenlieferungen ins EU-Ausland abgeschafft und durch einen einzigen Beleg ersetzt die so genannte Gelangensbestätigung.

Die Gelangensbestätigung gelte als Nachweis für umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen. Die Finanzverwaltung habe eine dreimonatige Umsetzungsfrist gewährt: Bei Lieferungen bis Ende März 2012 hat der Nachweis laut DIHK anhand der Spediteurbescheinigung keine negativen Auswirkungen.
Neue Hürden für liefernde Unternehmen

Die neuen Nachweispflichten können zu Schwierigkeiten für die Unternehmen führen und erschweren voraussichtlich den EU-Binnenhandel. Der DIHK nennt die Gründe:

1. Die Gelangensbestätigung ist im Ausland unbekannt. Deshalb fürchten Unternehmen, dass der Abnehmer sie zunächst nicht unterschreiben wird oder eine nicht berechtigte Person unterschreibt.

2. Das Muster gibt es in deutscher, englischer und französischer Sprache. Es ist nicht sicher, ob ein tschechischer, estnischer oder portugiesischer Abnehmer eine Bescheinigung in einer dieser Sprachen unterschreibt.

3. Bei der Vielzahl von deutschen Warensendungen ins EU-Ausland ist es für den liefernden Unternehmer ein erheblicher Aufwand, die korrekten Gelangensbestätigungen aller Abnehmer sicherzustellen.

4. Noch größere Probleme ergeben sich bei sog. Reihengeschäften: Liefert etwa ein deutscher Unternehmer im Auftrag seines russischen Kunden eine Ware per Spedition an dessen Abnehmer nach Belgien, stellt sich die Frage, wer die Gelangensbestätigung unterschreiben muss.

MittelstandDirekt, 17.01.12