Die Türkei ist dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) beigetreten. Die CISG trat nach Abschluss der Formalitäten Anfang August diesen Jahres in Kraft, nachdem das türkische Parlament das Vorhaben vor mehr als 2 Jahren ratifiziert hatte.

Kaufverträge im Sinne des UNCITRAL-Rechts (United Nations Commission on International Trade Law) sind solche Verträge, in denen sich der Verkäufer zu zwei Dingen verpflichtet: Erstens Lieferung einer Ware (sowie der eventuell dazu gehörenden Urkunden) und zweitens Eigentumsverschaffung. Dies entspricht im wesentlichen auch der Regelung des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Soll in Kaufverträgen weiterhin nationales Recht gelten, muss das neue UN-Kaufrecht ausdrücklich ausgeschlossen werden.

aktueller Überblick über die Vertragsparteien des Übereinkommens

CISG-Übereinkommen als e-book in englischer Sprache veröffentlicht auf der Internet-Seite der UNCITRAL

Synopse ausgewählter Texte zum UN-Kaufrecht (CISG/UN-K) in 10 Sprachen

IHK Hannover, 05.09.11
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html