Da die Lieferverträge zwischen russischen Gesellschaften und deren Muttergesellschaften typischerweise auf Euro lauten, wird in der Praxis vor dem Hintergrund der Rubelabwertung immer häufiger das Zahlungsziel für Waren und Güter hinausgeschoben und somit der Tochtergesellschaft von der Muttergesellschaft ein Kredit gewährt – egal ob nun indirekt als Warenkredit mit einem sehr langen Zahlungsziel oder aber als ein direkter Darlehensvertrag. Da die Verbindlichkeiten typischerweise in Euro oder Dollar in den Büchern der russischen Tochtergesellschaft stehen, so der Hinweis von Ernst & Young, wird zum Jahresende dort nun eine höhere Verbindlichkeit vorhanden sein, als zu dem Zeitpunkt, als sie eingegangen worden ist.

Der so entstehende zusätzliche Aufwand zum Jahresende zieht zwei Folgen nach sich. Zum einen wird das Eigenkapital der Gesellschaft gemindert und kann im schlimmsten Fall zu einer „negativen Net-asset-Situation“ – nach deutschem Verständnis wäre dieses eine technische Überschuldung – führen und zum anderen mindert es die Steuerlast der russischen Tochtergesellschaft in Russland da dieser Aufwand dort insoweit steuerlich abzugsfähig ist.

Andersherum (die russische Tochtergesellschaft hat ihren Rubelgewinn immer in Euro umgetauscht und angelegt) wird die russische Tochtergesellschaft zum Jahresende einen wechselkursbedingten Gewinn zu verbuchen haben – negativer Effekt: die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage steigt und die russische Tochtergesellschaft hat eine höhere Körperschaftssteuer für 2014 zu bezahlen.

In der Praxis sieht das German Business Center von Ernst & Young Moskau im Moment verstärkt, dass deutsche Unternehmensgruppen diese Effekte damit zu umgehen suchen, in dem zum Beispiel Darlehnsverträge aber auch Lieferverträge dahingehend umgestellt werden, dass die russischen Tochtergesellschaften nicht mehr die Verbindlichkeiten in Euro, sondern gleich in Rubel eingehen. Damit sei zwar das Währungsrisiko nicht aus der Welt geschafft, aber es werde nun auf die Muttergesellschaft verlagert, die im Zweifel wirtschaftlich wesentlich leistungsfähiger ist als die russische Tochtergesellschaft.

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IHK Hannover, 18.12.14
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