Auslandsinvestitionen sind aufgrund ihres langfristigen Charakters im besonderen Maße politischen Risiken ausgesetzt. Gaststaaten können auf unterschiedliche Weise eine Investition beeinträchtigen, z. B. durch Verstaatlichung der Vermögenswerte des Investors, Steuererhöhungen, Widerruf von relevanten Genehmigungen, Verbot von Ausfuhr von Gewinnen etc. Bei Investitionen in Schwellen- und Entwicklungsländern bestehen zusätzlich Gefahren durch Unruhen und Bürgerkrieg sowie durch Währungsrisiken.

Risiken, die die Wirtschaftlichkeit und Profitabilität einer Auslandsunternehmung ganz oder teilweise in Frage stellen können, können ganz unterschiedlicher Natur sein: Im Nachhinein kann sich herausstellen, dass der ausländische Geschäftspartner ein ganz anderes Verständnis von Vertragstreue hat, als man nach hiesigem Verständnis erwartet hätte. Schwankungen der Wechselkurse können ein vormals lukratives Geschäft ruinös machen. Für diese Risiken lässt sich jedoch in gewissem Rahmen durch vertragliche Regelungen und Versicherungen eine Vorsorge treffen.

Was ist jedoch, wenn sich der gesamte politische und rechtliche Rahmen verändert, in dem die Investition getätigt wurde? Wie reagieren Sie, wenn die Vermögenswerte Ihres Unternehmens im Ausland durch politisch motiviertes Handeln ausländischer Behörden beeinträchtigt werden?

Was, wenn etwa der ausländische Staat unter vorgeschobenen Gründen Ihre ausländische Tochtergesellschaft schließt, langfristige Lieferverträge kündigt, Sie gerade wegen Ihrer Eigenschaft als deutscher Unternehmer von Ausschreibungen ausschließt oder lokale Konkurrenten bevorzugt, über Nacht plötzlich Sonderwirtschaftszonen oder Freihandelszonen mit Steuerbefreiung aufhebt oder die in einem Joint Venture mit einer staatlichen Gesellschaft eingebrachten Geschäftsgeheimnisse kopiert?

Investitionsschutzabkommen sowie Investitionsverträge mit Schiedsklauseln zugunsten internationaler Schiedsgerichte eröffnen Rechtsschutzmöglichkeiten, die unabhängig von den Rahmenbedingungen in dem jeweiligen Gaststaat bestehen und seiner Einflussnahme entzogen sind.

Eine aktuelle kostenfreie Publikation von Germany Trade and Invest erläutert, wie das Investitionsschutzrecht Ihre Auslandsinvestitionen schützt.

Download "Hilfe ich werde enteignet!" – Abkommen schützen Auslandsinvestitionen (3,4 MB, 23 Seiten, DIN A 4) oder Bezug unter Bestell-Nr. 16060 bei Germany Trade and Invest, E-Mail: vertrieb(at)gtai.de, Tel. (0228) 24993-444.

IHK Hannover, 21.11.11
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