Das Inkrafttreten des Gesetzes greift in Deutschland ab dem 15.08.2018. Als Hersteller müssen Sie frühzeitig tätig werden. Sofern Sie Ihre Produkte bisher noch nicht registriert sind, planen sie für den Registrierungsprozess etwa zwischen 8 und 12 Wochen ein. Während dieser Zeit können sie Ihre Produkte nicht rechtkonform vertreiben.
Das Elektrogesetz ist die Implementierung der europäischen WEEE-Direktive
(Waste of Electrical and Electronical Equipment). Diese Direktive wurde novelliert, und öffnet in der gesamten EU ihren Anwendungsbereich (“open scope”). Nun ist es nicht mehr nötig, dass ein elektronisches Gerät einer bestimmten Kategorie des Anwendungsbereiches („in scope“) zugeordnet werden kann. Vielmehr ist es so, dass alle Geräte erst einmal in
den Anwendungsbereich fallen.
Die WEEE-Direktive wird in allen EU-Staaten (plus Schweiz und Norwegen) zu
unterschiedlichen Zeiten in unterschiedlichem Umfang novelliert, so dass Sie
ebenfalls die Registrierungspflicht in Ihren Exportmärkten überprüfen sollten.
Weiterhin könnten Sie hierdurch ebenfalls von den nationalen Batteriegesetzen betroffen sein, sollten Sie diese mitliefern, oder Batterien und Akkus fest verbaut sein. Sofern Sie Ihre Verkaufs- und Transportverpackungen nicht bereits in Ihren Exportländern lizenziert haben, müssten Sie hierfür ebenfalls noch Sorge tragen.
Die Deutsche Recycling hat sich auf die globale Umsetzung dieser Gesetze spezialisiert, und kann Ihnen einen Lösungsansatz aus einer Hand bieten. Gerne berate ich Sie hierzu und analysiere mit Ihnen gemeinsam Ihren Status Quo.
DR Deutsche Recycling Service GmbH
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Rene Benjamin
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