In der Unternehmenspraxis werden vertragliche Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer häufig auch über die Verwendung von Incoterms® definiert. Häufig ist für die Beförderung der Ware ein Transportunternehmen zuständig, das den zur Abwicklung des Kaufvertrags erforderlichen Transport der Ware im Auftrag eines Vertragspartners durchführt. An dieser Stelle treffen mit dem Kaufvertrag auf der einen und dem Liefervertrag auf der anderen Seite zwei „Vertragswelten“ aufeinander.
ICC-Leitfaden zu Transportfragen und Incoterms® 2010
Newsletter der IHK Köln, 17.10.16