Das im Amtsblatt (EU) Nr. L 11 vom 14. Januar 2017 veröffentlichte umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits ist noch nicht anwendbar.
In der Zwischenzeit hat die Europäische Kommission mit Kanada einige Verfahrensregelungen abgestimmt. Das Merkblatt zu CETA wurde dementsprechend aktualisiert.
Newsletter der IHK Köln, 03.07.17