Seit dem 21. Dezember 2007 ist Polen dem Schengen-Raum angeschlossen. Eine Einreise nach Polen ist mit Reisepass oder Personalausweis möglich. Aufenthalte über 3 Monate müssen angemeldet und beim zuständigen Wojewodenamt (Urząd Wojewódzki) eine befristete Aufenthaltsgenehmigung eingeholt werden.

EU-Bürger und Staatsangehörige der EFTA-Staaten genießen seit 2007 ungehinderten Zugang zum polnischen Arbeitsmarkt. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht mehr erforderlich.

Arbeitnehmer, Selbständige und Beamte, die vorübergehend in Polen arbeiten und weiterhin in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, können auch in Polen Sachleistungen bei Krankheit in Anspruch nehmen. Hierfür ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) erforderlich. Wohnt der gesetzlich Krankenversicherte in Polen, ist für die Inanspruchnahme von Sachleistungen der Vordruck E 106 erforderlich.

Ein aktuelles Merkblatt der IHK Hannover informiert über den Zugang zum polnischen Arbeitsmarkt, über Meldepflichten und Bewilligungsverfahren, über arbeitsrechtliche Bestimmungen sowie Steuern und Sozialversicherung. Zudem werden wichtige Anschriften benannt und Literaturhinweise gegeben.

Download "Merkblatt: Entsendung von Arbeitnehmern nach Polen"

IHK Hannover, 05.08.10
www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html