Exportierende Unternehmen können ab jetzt besser kontrollieren, wie genau sie ihre Waren beim Vertrieb in 108 Zielmärkten mit einer Ursprungsmarkierung kennzeichnen sollen. Bisher herrschte Unsicherheit: Muss die Exportware mit einer Ursprungskennzeichnung „Made in Ursprungsland“ markiert sein und sind weitere Angaben erforderlich?

Antworten auf diese Fragen gibt eine neue Studie der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart zu den Anforderungen der Ursprungskennzeichnung in 108 Drittländern.
„Für die neue IHK-Studie haben wir direkt vor Ort in den einzelnen Ländern recherchiert“, sagt Bernd Engelhardt, stellvertretender IHK-Hauptgeschäftsführer.

Damit haben Exportbetriebe die nötige Sicherheit bei der Einfuhr. Wird der Ursprung auf einer Ware falsch markiert, reagieren die Länder unterschiedlich: Im besten Fall wird die Ware trotzdem toleriert und darf eingeführt werden. Oft muss der Importeur Geldbußen bezahlen und umständlich nachetikettieren.

Im schlimmsten Fall wird die Ware beschlagnahmt. Bei wiederholten Verstößen kann im Extremfall ein Einfuhrverbot ausgesprochen werden. Fast alle untersuchten Länder verfügen über Regelungen zur Kennzeichnung von ausgewählten Warengruppen, zum Beispiel von Lebensmitteln oder Kosmetika. 26 Länder, darunter wichtige Handelspartner wie USA oder die Staaten des arabischen Raums, schreiben unabhängig von der Art der Ware grundsätzlich die Markierung mit der Angabe „Made in Ursprungsland“ vor. Zusätzlich sind in manchen Ländern Angaben zum Hersteller zu machen.

Die Gründe für die Markierung sind unterschiedlich: Meist geht es um Verbraucherschutz, manchmal geht es um die Kontrolle der Handelsströme. In diesen Fällen wird zusätzlich zur Markierung der Ware ein IHK-Ursprungszeugnis zur Verbriefung des Ursprungs verlangt. Hierbei ist besondere Sorgfalt geboten: Um Probleme bei der Einfuhrverzollung zu vermeiden, sollten Ursprungsangaben in Handelsdokumenten oder Ursprungszeugnissen keinesfalls von den Ursprungsmarkierungen abweichen.

Grundsätzlich gilt: Auch wenn im Zielland die Angabe „Made in Germany“ für eine bestimmte Ware nicht gefordert ist, darf sie trotzdem gemacht werden – viele Unternehmen nutzen den guten Ruf deutscher Qualität. Aber nur wo „Made in Germany“ drin ist, darf auch „Made in Germany“ draufstehen.

Die IHK-Studie zum Download.

Newsletter der IHK, 24.08.16

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