Kleine und mittlere Unternehmen fallen selbst nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), können als Zulieferer aber damit in Berührung kommen. Zwei neue Handreichungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geben Orientierung.
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Newsletter der IHK Hannover, 07.08.23