Am 1. Oktober 2013 sind in Deutschland neue Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen in Kraft getreten. Um eine mehrwertsteuerfreie Rechnung stellen zu können, muss der Verkäufer zukünftig die erfolgreiche Zustellung der Waren beim Kunden im anderen EU-Mitgliedstaat nachweisen. Der neue Regelnachweis dafür ist die Gelangensbestätigung. In Versendungsfällen sind alternative Nachweise erlaubt.

Vor diesem Hintergrund hat die IHK Hannover für inländische Lieferer eine deutsch-englische Sprachfassung zur Information ihrer Geschäftspartner im EU-Ausland erstellt, die über den unten stehenden Link abrufbar ist.

Eine französische Sprachfassung ist in Arbeit.

Informationen zum Start der Gelangensbestätigung (deutsch/englisch).

IHK Hannover, 04.10.13
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html