Häufig besteht die Notwendigkeit, Waren nicht dauerhaft aus Deutschland bzw. der EU zu exportieren, weil sie nur für bestimmte Verwendungen vorübergehend in andere Länder (Drittländer) aus- und nach der Verwendung wieder eingeführt werden. Je Reise kommt es so zu vier Zollkontrollen/Abfertigungen.

Dies kann geschehen mit einer nationalen Anmeldung zur Ausfuhr, dem Auskunftsblatt INF 3, der Proforma-Rechnung und der (Wieder-)Einfuhranmeldung sowie in den Drittländern mit einer Anmeldung zur vorübergehenden Einfuhr und später (nach der Verwendung) zur endgültigen Ausfuhr. Für diese vielen verschiedenen Zollpapiere wird nicht nur erhebliche Zeit, sondern auch ein gewisses Know-how benötigt.

Wesentlich einfacher und schneller geht es mit der Nutzung des IHK-Warenreisepasses (Carnet A.T.A.). Das Dokument wird wegen der vielen Vorteile, zum Beispiel zügige Grenzabfertigung, beliebig häufige Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr und fast vollständigem Entfall der sonst üblichen Ausfuhr- und Einfuhrdokumente, sehr geschätzt. Ein weiterer wichtiger Grund für seine Beliebtheit ist, dass die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Einfuhrabgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern entfällt.

Im Gebiet der IHK Hannover wurden im vergangenen Jahr 571 dieser Reisepässe (2013 = 551) am Standort in Hannover sowie bei den Geschäftsstellen in Göttingen und Hildesheim beantragt.

Mit dieser Anzahl belegt die IHK Hannover in der bundesweiten Rangliste wie im Vorjahr den 9. Platz. Die Werte der Waren, die mit einem Carnet von den IHKs auf Reisen gingen, schwankten dabei zwischen einem Euro und 15 Mio. Euro.

Weitere Details zur vorübergehenden Ausfuhr mit Carnet A.T.A. finden Sie unter der Rubrik Carnet ATA.

IHK Hannover, 17.03.15
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html