Seit dem 16. Januar 2016 ist mit dem Ende der Wirtschafts- und Finanzsanktionen auch das EU-Verbot staatlicher Exportkreditdeckungen entfallen. Exporteure können bereits jetzt Anträge auf Exportkreditgarantien stellen informiert Euler Hermes.

Sobald die Altschulden des Iran beglichen sind, können Geschäfte mit vorhandenen, zuverlässigen Zahlungswegen grundsätzlich wieder mit Hermesdeckungen abgesichert werden. Für die Übernahme von Exportkreditgarantien wird der Bund dabei in Abhängigkeit von der jeweiligen Risikostruktur der Transaktionen adäquate Sicherheiten-Erfordernisse formulieren wie etwa Garantien des iranischen Finanzministeriums oder der Zentralbank.

Auch die Übernahme von Investitionsgarantien für Vorhaben im Iran ist grundsätzlich wieder möglich.

Ebenso hinfällig ist seit dem 16. Januar die Kontrolle des Iran-Zahlungsverkehrs, bei dem die Unternehmen Melde- und Genehmigungspflichten zur berücksichtigen hatten.

Allerdings das Waffenembargo gegenüber dem Iran bleibt bestehen (dual use). Eine große Anzahl von Verboten im Bereich der dual-use-Güter wird nicht gestrichen, sondern auf eine Genehmigungspflicht beim Bundesausfuhramt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) heruntergestuft. Dies wiederum könnte zu einer steigenden Anzahl von Anträgen beim BAFA führen und die Bearbeitungszeiten dort erhöhen.

IHK Hannover, 25.01.16
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html