Bis dato wurde die Förderungswürdigkeit eines Ausfuhrgeschäfts, für das eine Exportkreditgarantie beantragt wurde, in erster Linie am Warenursprung festgemacht. Diesen Ansatz hat der Bund im vergangenen Jahr um flex&cover erweitert. Dies stärkt deutsche Exporteure.
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Newsletter der IHK Köln, 06.05.26