2015 haben zwölf Unternehmen eine solche Voranfrage gestellt, für die es alle eine positive Indikation gab.

Diese Voranfrage erfolgt formlos und gibt Exporteuren in einem frühen Stadium ihrer Geschäftsanbahnung Planungssicherheit für die konkrete Transaktion.

Maßgeblich für die Entscheidung des Bundes ist, dass der potenzielle Deckungsnehmer schlüssig darlegen kann, weshalb der hohe Auslandsanteil notwendig ist und warum das Geschäft trotz überwiegend ausländischer Lieferanteile förderungswürdig ist.

Die von den Exporteuren bei der Voranfrage vorgebrachten Gründe für den hohen Auslandsanteil waren sehr vielschichtig und reichten von Vorgaben der ausländischen Besteller über Wettbewerbs- und Kapazitätsfragen bis hin zu der Tatsache, dass bestimmte Komponenten nur im Ausland gefertigt werden können.

AuslandsGeschäftsAbsicherung der Bundesrepublik Deutschland

IHK Hannover, 17.12.15
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html