Ab dem 1. Januar 2023 gilt in Frankreich eine Erweiterte Herstellerverantwortung für Produkte und Materialien aus dem Bauwesen. Ausländische Unternehmen sind von den neuen Regelungen insbesondere bei Direktlieferungen an in Frankreich ansässige Handwerker bzw. bei der Durchführung von Bauarbeiten in Frankreich von diesen neuen Regelungen betroffen.
Weiterführende Informationen zu dem neuen Meldeverfahren.
Newsletter der IHK OWL, 01.02.23