Ursprungsbelege benötigen die Kunden um:
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selbst eine Lieferantenerklärung für Folgekunden auszufertigen oder
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sie als Vordokument bei den regionalen Zolldienststellen zur Beantragung von Präferenznachweisen für die Kunden im Importland (Drittland) vorzulegen oder
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sie als Vornachweis bei den IHKs zur Beantragung von Ursprungszeugnissen zu präsentieren oder
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die Produktdaten in Warenwirtschaftssystemen zu verwalten.
Schaut man sich die Lieferantenerklärungen einmal gezielt an, befinden sich darin vielfach Fehleintragungen, weil die Mitarbeiter/innen in den Ausfertigungsbetrieben die Rechtsgrundlagen und Hintergründe nicht ausreichend kennen, Erklärungen einfach ungeprüft unterschreiben oder Auskunftsstellen keine aktuellen und individuell angepasste Beratungen zu den jeweiligen Sachverhalten der Unternehmen durchführen. Erstaunlich viele Fehlerquellen bei einem Rechtsgebiet, welches seit mehr als 40 Jahren nur wenige wesentliche Veränderungen erfuhr.
Mehrfach erfolgt sogar die Ausfertigung der Erklärungen, obwohl sie gar nicht benötigt werden, weil die Lieferwaren beim Kunden als Vorprodukte in neue Erzeugnisse einfließen und einzeln gar nicht exportiert werden.
Nutzen Sie den Sinn der Präferenzabkommen (Wachstum und vermehrte Zusammenarbeit der beteiligten Länder durch die Erhöhung des Warenaustausches) und die zur Zeit noch recht liberalen Ursprungsregeln für Ursprungszeugnisse von der IHK mit professionellem Management auch für Ihr Unternehmen. Sichern Sie sich beim Verkauf Ihrer Erzeugnisse
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innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (mit Lieferantenerklärungen),
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bei Lieferungen in Präferenzabkommensländer (mit Warenverkehrsbescheini-gungen und Präferenzursprungserklärungen) und
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zu Kunden in verschiedensten Ländern (mit IHK-Ursprungszeugnissen)
Wettbewerbsvorteile, indem Sie vor jeder Lieferung die Ursprungseigenschaft rechtmäßig prüfen und für Ihre Kunden dokumentieren. Riskieren Sie dabei nicht länger drohende Regressansprüche, Bußgelder der Zollverwaltung, Strafverfahren wegen unzutreffender Eintragungen in die Dokumente.
Die bisherigen und vor allem die neuen Kunden werden diese besondere Fachkenntnis und den damit verbundenen Service dauerhaft schätzen. Vielleicht profitieren Sie ja auch selbst bereits davon, dass Ihr Lieferant diesen Vorteil der Kundenbindung bzw. Neukundengewinnung erkannt hat und Ihnen (schon bzw. zukünftig) anbietet.
Die Autoren Volker Martin, Lehrender für den Fachbereich Warenursprung und Präferenzen bei dem Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung Dienstsitz Wissenschaft und Technik in Frankfurt/Main, und Martin Thorwesten, Referent für Außenwirtschafts- und Zollrecht bei der IHK in Hannover und Mitglied der Arbeitsgruppe Zoll- und Außenwirtschaftsrecht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages sowie der Außenwirtschaftsrunde, sind in Einzelgesprächen und Seminaren/Schulungen seit Jahrzehnten mit den vielfältigsten Fragestellungen aus den Unternehmen bzw. aus der Zollverwaltung zum Themenbereich Lieferantenerklärungen und Ursprungsregelungen befasst. Deshalb ist es ein Fachbuch von den Zollpraktikern für die Praktiker in den Betrieben.
Inhalte des Fachbuches:
Teil 1 – Grundlagen, Beispiele, Praxistipps
Ursprungsregelungen, ein erster Überblick- der präferenzielle Ursprung – Arten von Lieferantenerklärungen sowie Aufbewahrungshinweise – Erste Gruppe (für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft) – Zweite Gruppe (für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft) – Wortlaut beider Gruppen mit Kurzhinweisen – Sonderformen – Aufbewahrungszeit – Aufbewahrungsform – Wie kann die zutreffende Ausstellung der Lieferantenerklärung sichergestellt werden? – Übersicht über die geltenden Präferenzabkommen der Europäischen Gemeinschaft – Ursprungsregeln-Prüfschema – Welche Länder oder Rechtsquellen werden benötigt und woher bekommt man sie? – Vollständige Erzeugung – Ausreichende Be- oder Verarbeitung – Anwendung der Verarbeitungslisten – Minimalbehandlung – Sonderfälle (Warenzusammenstellungen, Gebrauchte Waren, Zubehör/Ersatzteile und Werkzeuge, Buchmäßige Trennung, Verpackungen, Software, Territorialitätsprinzip, Draw-Back-Verbot, Kumulation) – Ausblick/Informationen zur Regionalen Konvention – Häufigste Fehlerquellen und deren Auswirkungen mit Fehlerbeispielen – Wie werden Lieferantenerklärungen überprüft? – Konsequenzen bei Abgabe einer falschen Erklärung – Weitere Ursprungsregelungen – Warenmarkierung „Made in …“ – Der nichtpräferenzielle Ursprung – Unverbindliche und verbindliche Ursprungsauskünfte
Teil 2 – Rechtsvorschriften, Formularmuster, Abweichungshinweise
VO (EU) Nr. 1207/2001 – Lieferantenerklärungs-Vordrucke inkl. Anhänge (Form I bis IV und INF 4) – Dienstvorschrift der deutschen Zollverwaltung zur Lieferantenerklärung VSF Z 4214 – Hinweise zum Ursprungsprotokoll der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz (Musterprotokoll) inkl. Be- und Verarbeitungsliste und Vordrucke – Abweichungen der Listenbedingungen in den Präferenzabkommen – Länderlisten – Zollkodex- und Zollkodex-DVO (Auszug) – Anhänge zur Zollkodex-DVO (Auszug) – Vordrucke Ursprungszeugnis (Antrag, Kopie,), IHK-Erklärung zum Warenursprung – IHK-Musterstatut – IHK-Muster-Richtlinie – Stichwortverzeichnis
CD-ROM mit weiteren Text- bzw. Formularmustern:
Wortlaut der Lieferantenerklärung Form I bis IV in allen anderen Sprachfassungen – Lieferantenerklärung Türkei – Lieferantenerklärung Algerien, Marokko, Tunesien – Lieferantenerklärung EWR- Lieferantenerklärung AKP/ÜLG mit und ohne Präferenz – Lieferantenerklärung Cariforum – Lieferantenerklärung Südafrika – Lieferantenerklärung West-Pazifik-Staaten – Vordrucke EUR. 1, EUR-MED und EUR. 2 – Ausfüllhinweise EUR.1 und EUR-MED – Ursprungserklärungen auf deutsch und in allen anderen Sprachfassungen – Ursprungserklärung EUR-MED auf deutsch und in allen anderen Sprachfassungen- Ursprungserklärung APS – Vordruck UZ-Form A – Vordruck A.TR. – Ausfüllhinweise A.TR. – Vordruck 0307 „Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft mit Erläuterungen – Auskunftsstellen für verbindliche Zolltarifauskünfte – Vordruck 0305 „Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Ursprungsauskunft – Auskunftsstellen für verbindliche Ursprungsauskünfte
Neu in der 5. Auflage des Werkes sind die Abkommen mit den ESA-Staaten (einschl. deren Sonderlieferantenerklärungen), den Andenstaaten und Zentralamerika; Ausfüllhinweise für Lieferantenerklärungen; neueste Entwicklungen zur Mitgliedsstaatangabe und zur Made in – Kennzeichnung; Beschreibungen zur Buchmäßigen Erfassung sowie zu Zubehör- und Ersatzteilregelungen; Hinweise zum Umgang mit Warenzusammenstellungen und der Beurteilung von Verpackungen; Ausblick auf die künftige regionale Konvention.
Aktualisiert wurden die Lieferantenerklärungsmuster, die Länderlisten, die Matrix der Pan-Euro-Med-Zone und der SAP-Kumulierungszone, die Zolldienstvorschrift, die Abweichungsübersichten der Be- und Verarbeitungslisten, die Ursprungserklärungstexte in verschiedenen Sprachfassungen, die Auskunftsstellen für verbindliche Zolltarifbestimmungen und die IHK-Musterrichtlinie sowie Beispiele zur aktuellen Rechtsprechung.
Kapitelzusammenfassungen und Mustererklärungen mit eingebauten Fehlerbeispielen steigern zusätzlich den Lernerfolg.
Die CD-ROM enthält Formulierungen zur Lieferantenerklärung in den wichtigsten Fremdsprachen, um die Korrespondenz mit Handelspartnern zu vereinfachen. Beinhaltet ist auch die IHK-Lieferantenerklärung für den nicht-präferenziellen Warenursprung (IHK-LE).
Fachbuch „Lieferantenerklärungen – Optimal ausstellen und managen". Von Martin Thorwesten und Volker Martin. Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln, November 2013. 374 Seiten plus CD-ROM, Paperback, 44 Euro, ISBN (Print): 978-3-8462-0232-6 bzw. ISBN (E-Book): 978-3-8462-0233-3. Bestellung über den Buchhandel oder verschiedene Verlage mit Auslandsgeschäftsinformationen, zum Beispiel:
Formularverlag CW Niemeyer, Stüvestr. 41, 31785 Hameln, Fax: 05151/989393, E-Mail: info@formularverlag.de, Internet: www.formularverlag.de, Artikelnummer 14165
Bundesanzeiger-Verlaggesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Fax: 0221/97668232, E-Mail: aussenwirtschaft@bundesanzeiger.de, Internet, Bestellmöglichkeit
Ein vierwöchiger kostenloser Test ist genauso möglich wie eine Leseprobe HIER
Wilhelm Köhler Verlag GmbH & Co. KG, Brückenkopf 2a, 32423 Minden, Fax:
0571/8282323, E-Mail: verkauf@koehler-verlag.de, Internet, Artikel 123
Verlag Carl H. Dieckmann, Blankeneser Bahnhofstraße 11, 22587 Hamburg, Fax: 040/36987433, E-Mail: buch(at)dieckmann-verlag.de, Internet, Artikel 14165
IHK Hannover, 18.12.13
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html