Die Bundesregierung hat zum 1. Juli weitere Maßnahmen beschlossen, um die Liquiditätssituation von Exporteuren und Importeuren zu verbessern und die Finanzierung von Auslandsgeschäften zu erleichtern.
Die Bundesregierung hat seit Ausbruch der Coronakrise bereits wichtige Schritte zur gezielten Unterstützung der deutschen Exportwirtschaft unternommen: Der Gewährleistungsrahmen für Exportkreditgarantien wurde erhöht. Die Länderliste, in denen Hermesdeckungen genutzt werden können ist heute deutlich länger. Den Werften ist man bei der Schuldentilgung von Finanzierungskrediten entgegengekommen und auch für Betriebe aus dem Bereich Erneuerbare Energien sind die Hermesdeckungen deutlich attraktiver geworden.
Jetzt legt der Bund noch einmal nach: Mit dem 5-Punkte-Maßnahmenpaket treten zum 1. Juli weitere Maßnahmen in Kraft, die konkret darauf abzielen, die Liquiditätssituation von Exporteuren und Importeuren zu verbessern, die Finanzierung von Geschäften zu erleichtern und die Refinanzierungsmöglichkeiten von Banken auszuweiten.
Das 5-Punkte-Maßnahmenpaket in Kürze:
1) Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten für neue Exportgeschäfte
Importeuren bietet man mit einem 720-Tage Bestellerkredit, der erst am Ende der Laufzeit zurückgezahlt und nur eine Anzahlung von fünf Prozent vor Risikobeginn erfordert, ein liquiditätsschonendes Finanzierungsinstrument zu Sonderkonditionen an. Für abgesicherte Exportgeschäfte auf Lieferantenkreditbasis ist nun auch eine nachträgliche Finanzierung über einen mittel-/langfristigen Bestellerkredit möglich.
2) Neue Wege mit der Einführung einer Shopping-Line-Deckung
Aufträge mit kleinen Volumina aus dem Ausland nach Deutschland attraktiver zu gestalten, also den Zugang deutscher Exporteure zum Beschaffungsprogrammen bonitätsstarker Auslandskunden zu verbessern, das ist Ziel der neuen Shopping-Line-Deckung von Euler Hermes. Dafür sichert der Bund die Kreditlinie des ausländischen Kunden ab, der dann bei deutschen Exporteuren Waren oder Dienstleistungen bestellt. Die Bank bündelt diese Geschäfte nachträglich zu einer Kredittranche mit einem einheitlichen Rückzahlungsprofil, die dann auf die hermesgedeckte Kreditlinie angerechnet wird.
Erleichterung bei den Entgelten für Exportkreditgarantien
3) Entgeltverzichte für Kreditprolongationen, Entgeltreduzierungen bei den Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen und insgesamt moderatere Fälligkeitstermine für Entgeltzahlungen sollen Exporteuren helfen coronabedingten abfedern zu können.
4) Verbesserte Refinanzierungsbedingungen für Banken
Für die Refinanzierung bei Pfandbriefbanken gibt es eine neue Variante der Verbriefungsgarantie, die Nicht-Pfandbriefbanken unter bestimmten Voraussetzungen eine Refinanzierung bei Pfandbriefbanken mit einer Bundesdeckung ermöglicht und somit die Möglichkeit von Exportfinanzierungen verbessert. Zusätzlich ist man über eine mögliche Verlängerung des bestehenden Refinanzierungsprogramms der KfW für bundesgedeckte Exportkredite im Gespräch.
5) Weitere technische Verbesserungen bei den Exportkreditgarantien
Damit Banken Kredite künftig schneller auszahlen können, wurde die Gültigkeit der Auszahlungsvoraussetzungen für Finanzkreditdeckungen, die bis dato nur für neu übernommene Finanzkreditdeckungen galt, auf das Bestandsgeschäft erweitert. Zusätzlich hat die Bundesregierung die Möglichkeit einer Einmalentschädigung für Non-performing Loans geschaffen, die Banken eine Einmalentschädigung für notleidende Kredite verspricht.
Das 5-Punkte-Maßnahmenpaket in allen Details:
Auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums steht ein Fact Sheet zum 5-Punkte-Maßnahmenpaket zur Unterstützung der deutschen Exportwirtschaft mit den Details zu den einzelnen Punkten zur Verfügung.
Newsletter der IHK Hannover, 09.07.20