Die U.S.-Behörden wollen mit dem Formular klären, ob es sich bei dem Zahlungsempfänger um eine in den U.S.A. steuerpflichtige Person handelt. Das Formular ist so aufgebaut, dass den Unternehmen eine standardmäßige Ausfüllhilfe leider nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Vielmehr kommt es auf das individuelle Unternehmen an. Die Rechtsabteilung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York kooperiert mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei und hilft deutschen Unternehmen bei dem Ausfüllen des Formulars.
Details und Ansprechpartner gibt es hier.
Newsletter der IHK Ostwestfalen, 19.10.15