Für 14 Warengruppen erfolgt die Zollsenkung erst zum 31. Dezember 2015. Zu beachten ist, dass für manche Waren weiterhin eine zeitlich begrenzte Zollfreiheit gilt.

Die Entscheidung des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 15. Juli 2015, Nr. 44, erläutert in vier Anlagen die aus der einheitlichen Warennomenklatur der außenwirtschaftlichen Tätigkeit der Eurasischen Wirtschaftsunion auszuschließenden (Text Seiten 3 bis 6) bzw. aufzunehmenden (Text Seiten 7 bis 10() Waren, die festzustellenden Einfuhrzollsätze ab 1. September 2015 (Text Seiten 11 bis 138) sowie die ab 31. Dezember 2015 festzustellenden Einfuhrzollsätze (Text Seite 139).

Entscheidung des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 15.7.2015 Nr. 44 (in russischer Sprache).

Zeitlich begrenzte Ausnahmen
(Dokument der Eurasischen Wirtschaftskommission, in russischer Sprache)

Die aktuellen Sanktionen der Europäischen Union sowie die Einfuhrverbote für Lebensmittel in die Russische Föderation sind von den Zolländerungen nicht berührt.

IHK Hannover, 17.08.15
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html