Der EU-Zolltarif für 2018 ist veröffentlicht. Importeure können die Zollsatzveränderungen schon jetzt erkennen und einplanen sowie den Tarif gleichzeitig als Warenverzeichnis (Warennummernkatalog) nutzen. Die Änderungen hat die IHK aufgelistet.

m Amtsblatt L 282 vom 31. Oktober 2017 wurde mit der Verordnung Nr. 1925/2017 vom 12. Oktober 2017 der EU-Zolltarif für 2018 (958 Seiten) veröffentlicht.

Im Zolltarif angegeben sind auch die statistischen Warennummern (8-stellig) für das nächste Jahr – als vollständige und kostenlose Übersicht im Internet – und die Zollsätze gegenüber Drittländern, mit denen keine Zollvergünstigungen (Präferenzen) vereinbart wurden.

Bei den Warennummern haben sich erneut einige Änderungen ergeben. Verzögerungen oder Schwierigkeiten treten für die Anwender in der Wirtschaft auf, wenn Nummernveränderungen nicht rechtzeitig berücksichtigt bzw. erkannt werden. Die veränderten Nummern sind zur schnelleren Erkennung mit speziellen Symbolen (Stern* oder Kasten•) gekennzeichnet.

Nach sorgfältiger Durchsicht des EU-Zolltarifs 2018 in der IHK Hannover ist das Veränderungszeichen bei den nachfolgenden HS-Warennummern zu finden:

*19059070+19059080
*29397910+29397990
*32151100+32151900
*36030020+36030030+36030040+36030050+36030060+36030080
*38249956+38249957
•38249996
*84141015
*85437070
•85437090

Es haben sich jedoch nicht nur Änderungen ergeben, sondern es wurden auch folgende Positionen (vierstellige HS-Position) im Zolltarif 2018 gestrichen:

0503 + 0509
1402 + 1403
1519
2838 + 2848 + 2851
4108 + 4109 + 4110 + 4111
4204
4815
5304
6503
6908
7414 + 7416 + 7417
7803 + 7805
7906
8004 + 8005 + 8006
8469
8520 + 8524
9009
9203 + 9204
9501 + 9502.

Mit dieser rechtzeitigen Veröffentlichung hat die Wirtschaft die Chance, die Nummern für das neue Jahr zu kennen, damit Systeme zeitig angepasst werden können und die Eintragung der neuen Nummern in den verschiedensten Dokumenten (z.B. Zollanmeldungen zur Ein- bzw. Ausfuhr; Intrastat-Meldungen; Lieferantenerklärungen) bereits zum Jahresbeginn 2018 stimmen. So lassen sich Verzögerungen im Warenverkehr und Rückfragen bei Geschäftspartnern bzw. Behörden vermeiden. Gleichzeitig erhalten viele EU-Importeure eine gewisse Planungssicherheit für die Preiskalkulation, da sie die Einfuhrabgaben für das Jahr 2018 kennen.

Nicht enthalten sind im EU-Zolltarif u.a. die künftigen Antidumpingzollsätze, Präferenzzollsätze sowie die Hinweise auf Einfuhrgenehmigungs-, Einfuhrüberwachungs- bzw. Einfuhrlizenzpflichten.

Da der Zolltarif in allen Amtssprachen der Europäischen Union im Internet angezeigt wird, ist es leicht möglich, daraus die Warenbeschreibung in anderen Sprachfassungen zu entnehmen. Das spart oft nicht nur zusätzliche Übersetzungskosten, sondern führt auch nicht so schnell zu Missverständnissen durch selbst übersetzte Formulierungen. Die deutschsprachige Fassung (sowie auch die weiteren Sprachversionen der EU) sind hier einsehbar.

IHK Hannover, 09.11.17
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html