Im Amtsblatt L 290 vom 31. Oktober 2013 wurde mit der Verordnung Nr. 1001/2013 vom 4. Oktober 2013 der EU-Zolltarif für 2014 (901 Seiten) veröffentlicht. Die deutschsprachige Fassung (sowie auch die weiteren Sprachversionen der EU) ist zu finden.
Im Zolltarif angegeben sind auch die statistischen Warennummern (8-stellig) für das nächste Jahr – als vollständige und kostenlose Übersicht im Internet – und die Zollsätze gegenüber Drittländern, mit denen keine Zollvergünstigungen (Präferenzen) vereinbart wurden.
Bei den Warennummern-Veränderungen vom Jahr 2013 auf 2014 gibt es weit weniger Nummernwechsel wie zuletzt im Jahr 2013. Das erfreut die Anwender in der Wirtschaft, weil die Anpassung von alter auf neue Nummer wenig Aufwand und Kosten verursacht. Verzögerungen oder Schwierigkeiten treten auf, wenn die Nummernveränderung nicht rechtzeitig berücksichtigt bzw. erkannt wird. Die veränderten Nummern wurden – damit sie schneller erkennbar sind – mit einem speziellen Symbol (Stern) gekennzeichnet.
In der IHK Hannover wurde der EU-Zolltarif 2014 aufmerksam durchgeschaut. Das Veränderungszeichen war bei den nachfolgenden HS-Positionen (ersten vier Ziffern der Warennummer) zu finden:
0307
2008
2704
3102, 3105
4421
7019
7325
7612, 7615
8407
8714
Die Wirtschaft hat durch diese frühzeitige Veröffentlichung erneut die Chance, die Nummern für das neue Jahr zu kennen, damit die Systeme rechtzeitig angepasst werden können und die Eintragung der neuen Nummern in den verschiedensten Dokumenten (zum Beispiel Zollanmeldungen zur Ein- bzw. Ausfuhr, Intrastat-Meldungen, Lieferantenerklärungen) bereits zum Jahresbeginn 2014 stimmen. So lassen sich Verzögerungen im Warenverkehr und Rückfragen bei Geschäftspartnern bzw. Behörden vermeiden. Gleichzeitig bekommen viele EU-Importeure eine gewisse Planungssicherheit für die Preiskalkulation, da sie die Einfuhrabgaben für das Jahr 2014 kennen.
Nicht enthalten sind im EU-Zolltarif unter anderem die künftigen Antidumpingzollsätze, Präferenzzollsätze sowie die Hinweise auf Einfuhrgenehmigungs-, Einfuhrüberwachungs- bzw. Einfuhrlizenzpflichten.
Da der Zolltarif in allen Amtssprachen der Europäischen Gemeinschaft im Internet angezeigt wird, ist es leicht möglich daraus die Warenbeschreibung in anderen Sprachfassungen zu entnehmen. Das spart oft nicht nur zusätzliche Übersetzungskosten sondern führt auch nicht so schnell zu Missverständnissen durch selbst übersetzte Formulierungen.
IHK Hannover, 04.11.13
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html