Ab dem 1. August 2020 gilt nun bei Entsendungen in der EU das Prinzip “gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort”. Die Höchstdauer von Entsendungen wird auf 12 Monate begrenzt, in begründeten Fällen sind auch 18 Monate möglich.

Grundlage ist die neue Entsenderichtlinie 2018/957/EU, die von allen EU-Mitgliedstaaten bis zum 30. Juli 2020 in das nationale Recht umgesetzt werden muss. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Die IHK Köln hat zudem die aktuellen Entsenderichtlinien in einem Merkblatt aufbereitet.

Newsletter der IHK Köln, 03.08.20