Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, die einen Europäischen Beschluss zu einer vorläufigen Kontenpfändung von Gläubigern zur Folge hätte.

Paralleles Verfahren zum innerstaatlichen Recht
Die Gläubiger könnten dann den geschuldeten Betrag auf einem Schuldnerkonto sperren lassen. Mit diesem vorläufigen Pfändungsbeschluss könnten Schuldner kein Geld abheben oder beiseite schaffen, bevor eine gerichtliche Entscheidung erwirkt oder vollstreckt wird.

Die nationalen Systeme zur vorläufigen Pfändung von Guthaben blieben dabei unverändert. Der EU-Kommission zufolge soll lediglich ein paralleles europäisches Verfahren eingeführt werden, auf das Gläubiger zurückgreifen können, um Forderungen in anderen EU-Ländern einzutreiben.

Unterschiedliche Rechtslage in 27 Mitgliedsstaaten
Laut EU-Kommission können Betrüger derzeit problemlos Geld von einem Mitgliedstaat in einen anderen verschieben und Guthaben auf verschiedenen Konten in mehreren Ländern deponieren.

Das gelte auch, wenn über das Internet erworbene Waren nie eintreffen oder ein im Ausland lebender Elternteil keine Unterhaltszahlungen leistet.

Derzeit regle jeder der 27 Mitgliedsstaaten nach eigenem Recht, ob und inwieweit Banken Geld von Kundenkonten an Gläubiger auszahlen können. Für Gläubiger habe die Rechtslage ihres und des anderen EU-Landes häufig langwierige und kostenaufwändige Verfahren zur Folge.

Forderungen leichter eintreiben
Das will die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag zu einem EU-Pfändungsbeschluss ändern. EU-Justizkommissarin Viviane Reding: "Wir müssen dafür sorgen, dass Forderungen im Ausland genauso einfach eingetrieben werden können wie im Inland. Wegen uneinbringlicher Forderungen gehen Unternehmen ca. 2,6 Prozent ihres Jahresumsatzes verloren."

MittelstandDirekt, 28.07.11