Die EU hat mit vielen Ländern und/oder Ländergruppen Handelsabkommen geschlossen, in denen auch Regeln für den Warenverkehr und damit verbundene Zollbegünstigungen (Präferenzen) vereinbart wurden. Wie Unternehmen vorgehen können, ist hier zusammengestellt.

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Newsletter der IHK Köln, 18.01.24