Für entsandte Arbeitnehmer sollen europaweit die gleichen Lohnbedingungen wie für einheimische Arbeitnehmer gelten.

Am 11. April 2018 hat der Europäische Rat den mit dem Europäischen Parlament ausgehandelten Kompromisstext der überarbeiteten Richtlinie gebilligt. Die endgültige Verabschiedung erfolgt, sobald das Europäische Parlament über die Richtlinie abgestimmt hat. Der überarbeitete Text passt die bestehenden Rechtsvorschriften den neuen Wirtschafts- und Arbeitsmarktbedingungen an.

Die neue Richtlinie soll unter anderem die Lohngleichheit regeln. Der Begriff der langfristigen Entsendung wurde bestimmt und die damit verbundenen Rechtsfolgen. Auf die entsendeten Arbeitnehmer sollen auch die nationalen Tarifverträge angewendet werden und das in allen Branchen, nicht nur in der Baubranche. Auch die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Betrug und Missbrauch soll verstärkt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt von Germany Trade and Invest (GTAI).

Newsletter der IHK Köln, 30.04.18