Vereinzelt wird die Zusammenarbeit auch nicht generell, sondern nur für bestimmte Projekte/Waren oder Beteiligte untersagt. In der aktuellen Übersicht sind spezifische Einschränkungen gegenüber Jemen und Russland neu enthalten.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) publiziert die Liste der länderbezogenen Embargos (Stand: Juni 2015) in unregelmäßigen Abständen. Darin sind die Maßnahmen (etwa Waffen- oder Finanzembargos) dargestellt, die eine Zusammenarbeit deutscher Unternehmen mit aktuell 31 Ländern untersagen.

Folgende Länder sind von vereinzelten Embargomaßnahmen betroffen:

Ägypten, Armenien, Aserbeidschan, Birma (Myanmar), Demokratische Republik Kongo (Ehem. Zaire), Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea), Elfenbeinküste (Cote d`Ivoire), Eritrea, Ex-Jugoslawien, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Irak, Iran, Jemen, Libanon, Liberia, Libyen, Moldau, Russland, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sudan, Südsudan, Syrien, Tunesien, Ukraine, Volksrepublik China, Weißrussland und Zentralafrikanische Republik.

Zum besseren Verständnis der Übersichtstabelle ist es unerlässlich, die näheren Beschreibungen des BAFA im Merkblatt „Außenwirtschaftsverkehr mit Embargoländern“ zu lesen. Darin sind Hinweise enthalten, was Embargomaßnahmen im Einzelnen sind sowie seit wann und warum sie gegenüber einem der zuvor genannten Länder gelten.

IHK Hannover, 08.07.15
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html