Mit der Einführung des Zollgesetzbuches der Zollunion gelten in Russland die darin enthaltenen Vorschriften direkt, das Zollgesetzbuch der Russischen Föderation gilt –bis zu seinem Außerkrafttreten- in dem Teil, der dem Zollgesetzbuch der Zollunion nicht widerspricht.

Der Föderale Zolldienst der Russischen Föderation hat auf seiner Internet-Seite zwei Dokumente veröffentlicht (in russischer Sprache):

– Das Schreiben „Über die Anwendung einzelner Normen des Zollgesetzbuches“. Änderung der wesentlichen Begriffe und Definitionen im Vergleich zum russischen Zollgesetzbuch, Verzeichnis der Artikel des russischen Zollgesetzbuches die ab 1. Juli nicht mehr anzuwenden sind

– Das Merkblatt „Über die Vorgehensweise bei der Einbringung von Waren in ein Zollverfahren sowie die Zollkontrolle von Waren“. Verfahren zur Durchführung von Zolloperationen bei der Einfuhr von Waren in das einheitliche Zollterritorium der Zollunion und der Ausfuhr von Waren. Insgesamt entspricht das Verfahren jenem, das bislang in der Russischen Föderation angewendet wird.

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Das Recht der freien Warenbewegung auf dem gesamten Gebiet der Zollunion gilt sowohl für zollamtlich für den freien Verkehr abgefertigte Waren als auch für alle Waren aus der Russischen Föderation, aus Kasachstan und aus Belarus.

Seit 1. Juli gibt es Telefonhotlines für Ex- und Importeure (Rufnummern Föderaler Zolldienst ,Rufnummern regionale Zollbehörden).

Die rechtliche Basis für das Funktionieren eines einheitlichen Zollgebietes der Mitgliedsstaaten der Zollunion wird für Russland nach Angaben der russischen Regierung erst Ende 2010 abgeschlossen sein. Experten gehen davon aus, dass während eines Übergangszeitraums wesentliche Probleme bei der Verbringung von Waren über die Zollgrenze der Zollunion sowie deren Verzollung auftreten können. So ist nach Pressemitteilungen eine Reihe von russischen Zolldienststellen nicht auf die Einführung des Zollgesetzbuches der Zollunion vorbereitet.

Internet-Seite der Zollunion

IHK Hannover, 26.07.10
www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html