Damit soll verhindert werden, dass Emissionen ins Ausland verlagert werden. Dazu wird ein Preis auf den CO2-Ausstoß bestimmter Importwaren erhoben. Momentan befindet sich das System noch in der Übergangsphase. Unternehmen müssen sich schon jetzt auf die Einführung des Grenzausgleichsmechanismus vorbereiten, denn der CBAM-Bericht für das 3. Quartal 2024 soll bereits tatsächliche Emissionsdaten enthalten.

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GTAI-Newsletter, 22.10.24